IFRS 9 B5.5.30
Anhang B: Anwendungsleitlinien
Bewertung (Kapitel 5)
Wertminderung (Abschnitt 5.5)
Bemessung erwarteter Kreditverluste
Erwartete Kreditverluste
B5.5.30
Bei nicht in Anspruch genommenen Kreditzusagen entspricht ein Kreditverlust dem Barwert der Differenz zwischen
(a)
den vertraglichen Zahlungen, die dem Unternehmen geschuldet werden, wenn der Inhaber der Kreditzusage den Kredit in Anspruch nimmt und
(b)
den Zahlungen, die das Unternehmen voraussichtlich einnimmt, wenn der Kredit in Anspruch genommen wird.
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QAAAF-87184