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IFRS 9 B5.5.29

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Bewertung (Kapitel 5)

Wertminderung (Abschnitt 5.5)

Bemessung erwarteter Kreditverluste

Erwartete Kreditverluste

B5.5.29

Bei finanziellen Vermögenswerten entspricht ein Kreditverlust dem Barwert der Differenz zwischen

(a)

den vertraglichen Zahlungen, die einem Unternehmen vertragsgemäß geschuldet werden, und

(b)

den Zahlungen, die das Unternehmen voraussichtlich einnimmt.

Fundstelle(n):
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QAAAF-87184

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