IFRS 9 B5.5.22

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Bewertung (Kapitel 5)

Wertminderung (Abschnitt 5.5)

Finanzinstrumente mit niedrigem Ausfallrisiko am Abschlussstichtag

B5.5.22

Das Ausfallrisiko bei einem Finanzinstrument ist für die Zwecke des Paragraphen niedrig, wenn bei dem Finanzinstrument ein niedriges Risiko eines Kreditausfalls besteht, der Kreditnehmer problemlos zur Erfüllung seiner kurzfristigen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen in der Lage ist und langfristigere Verschlechterungen der wirtschaftlichen und geschäftlichen Rahmenbedingungen die Fähigkeit des Kreditnehmers zur Erfüllung seiner vertraglichen Zahlungsverpflichtungen verringern können, aber nicht unbedingt müssen. Das Ausfallrisiko bei Finanzinstrumenten wird nicht als niedrig eingeschätzt, nur weil das Risiko eines Verlusts aufgrund des Besicherungswerts als niedrig angesehen wird und das Ausfallrisiko bei dem Finanzinstrument ohne diese Besicherung nicht als niedrig eingeschätzt würde. Ferner wird das Ausfallrisiko bei Finanzinstrumenten nicht allein deshalb als niedrig eingeschätzt, weil das Risiko eines Kreditausfalls niedriger ist als bei anderen Finanzinstrumenten des Unternehmens oder in Relation zum Ausfallrisiko im Rechtsraum, in dem das Unternehmen tätig ist.

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QAAAF-87184