Anhang B: Anwendungsleitlinien
Bewertung (Kapitel 5)
Wertminderung (Abschnitt 5.5)
Mehr als 30 Tage überfällig – widerlegbare Vermutung
B5.5.19
Die widerlegbare Vermutung in Paragraph ist kein absoluter Indikator dafür, dass die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste erfasst werden sollten, wird jedoch als spätester Zeitpunkt angenommen, zu dem die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste selbst bei Verwendung zukunftsgerichteter Informationen (einschließlich makroökonomischer Faktoren auf Portfolioebene) erfasst werden sollten.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
QAAAF-87184