Anhang B: Anwendungsleitlinien
Bewertung (Kapitel 5)
Wertminderung (Abschnitt 5.5)
Grundlage für die kollektive und individuelle Beurteilung
B5.5.1
Zur Erreichung der Zielsetzung, die wegen einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos seit dem erstmaligen Ansatz über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste zu erfassen, könnte es sich als notwendig erweisen, die Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos auf kollektiver Basis vorzunehmen und zu diesem Zweck Informationen, die auf eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos beispielsweise bei einer Gruppe oder Untergruppe von Finanzinstrumenten hinweisen, zu berücksichtigen. Damit soll sichergestellt werden, dass ein Unternehmen die Zielsetzung, die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste zu erfassen, wenn sich das Ausfallrisiko signifikant erhöht, auch dann erreicht, wenn es auf Ebene der einzelnen Instrumente noch keine Anhaltspunkte für eine solche signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos gibt.
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QAAAF-87184