Anhang B: Anwendungsleitlinien
Einstufung (Kapitel 4)
Eingebettete Derivate (Abschnitt 4.3)
B4.3.4
Mehrere in einen hybriden Vertrag eingebettete Derivate werden normalerweise als ein einziges zusammengesetztes eingebettetes Derivat behandelt. Davon ausgenommen sind jedoch als Eigenkapital eingestufte eingebettete Derivate (siehe IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung), die gesondert von den als Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten eingestuften zu bilanzieren sind. Eine gesonderte Bilanzierung erfolgt auch dann, wenn die in einen hybriden Vertrag eingebetteten Derivate unterschiedlichen Risiken ausgesetzt sind und jederzeit getrennt werden können und unabhängig voneinander sind.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
QAAAF-87184