IFRS 9 B4.3.1

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Einstufung (Kapitel 4)

Eingebettete Derivate (Abschnitt 4.3)

B4.3.1

Wenn ein Unternehmen Vertragspartei eines hybriden Vertrags mit einem Basisvertrag wird, bei dem es sich nicht um einen Vermögenswert im Anwendungsbereich dieses Standards handelt, ist es gemäß Paragraph 4.3.3 verpflichtet, jedes eingebettete Derivat zu identifizieren, zu beurteilen, ob es vom Basisvertrag getrennt werden muss, und die zu trennenden Derivate beim erstmaligen Ansatz und bei der Folgebewertung erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.

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QAAAF-87184