Anhang B: Anwendungsleitlinien
Ansatz und Ausbuchung (Kapitel 3)
Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten (Abschnitt 3.3)
B3.3.9
Für die Zwecke der Anwendung von Paragraph B3.3.8(c) ist das mit einem elektronischen Zahlungssystem verbundene Erfüllungsrisiko unwesentlich, wenn es so beschaffen ist, dass die Ausführung des Zahlungsauftrags einem Standardprozess folgt und die Zeitspanne zwischen der Erfüllung der Kriterien nach Paragraph B3.3.8(a) und (b) und der Auszahlung an die Gegenpartei kurz ist. Das Erfüllungsrisiko wäre jedoch nicht unwesentlich, wenn die Ausführung des Zahlungsauftrags davon abhinge, ob das Unternehmen am Erfüllungstag die Zahlung leisten kann.
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QAAAF-87184