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IFRS 9 7.2.49

Kapitel 7: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

7.2: Übergangsvorschriften

Übergangsvorschriften für die Änderungen an der Einstufung und Bewertung von Finanzinstrumenten

7.2.49

Zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der Änderungen der Anwendungsleitlinien zu Abschnitt 4.1 dieses Standards (Einstufung finanzieller Vermögenswerte) hat ein Unternehmen für jede Klasse von finanziellen Vermögenswerten, deren Bewertungskategorie sich durch Anwendung der Änderungen ändert, Folgendes anzugeben:

(a)

die Bewertungskategorie und den unmittelbar vor Anwendung der Änderungen bestimmten Buchwert und

(b)

die Bewertungskategorie und den unmittelbar nach Anwendung dieser Änderungen bestimmten Buchwert.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
QAAAF-87184