IFRS 9 7.2.36
Kapitel 7: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
7.2: Übergangsvorschriften
Die Übergangsvorschriften für IFRS 17 in der im Juni 2020 geänderten Fassung
7.2.36
Ein Unternehmen hat die aufgrund der im Juni 2020 geänderten Fassung der IFRS 17 erfolgten Änderungen an IFRS 9 gemäß IAS 8 rückwirkend anzuwenden, mit den in den Paragraphen – aufgeführten Ausnahmen.
Fundstelle(n):
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QAAAF-87184