IFRS 9 7.2.35

Kapitel 7: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

7.2: Übergangsvorschriften

Übergangsvorschriften für die „Jährlichen Verbesserungen an den IFRS-Standards“

7.2.35

Ein Unternehmen hat die Jährlichen Verbesserungen an den IFRS-Standards, Zyklus 2018–2020 auf finanzielle Verbindlichkeiten anzuwenden, die zu oder nach Beginn des Geschäftsjahrs, in dem das Unternehmen die Änderung erstmals anwendet, geändert oder ausgetauscht werden.

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QAAAF-87184