IFRS 9 7.2.30
Kapitel 7: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
7.2: Übergangsvorschriften
Übergangsvorschriften für Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung
7.2.30
Wendet ein Unternehmen bei erstmaliger Anwendung dieser Änderungen gleichzeitig auch diesen Standard erstmals an, hat es anstelle der Paragraphen und die Paragraphen 7.2.1– anzuwenden.
Fundstelle(n):
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QAAAF-87184