IFRS 9 7.1.6
Kapitel 7: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
7.1: Zeitpunkt des Inkrafttretens
7.1.6
Durch IFRS 17, veröffentlicht im Mai 2017, wurden die Paragraphen 2.1, B2.1, B2.4, B2.5 und B4.1.30 geändert und Paragraph 3.3.5 eingefügt. Durch Änderungen an IFRS 17, veröffentlicht im Juni 2020, wurde Paragraph 2.1 weiter geändert und wurden die Paragraphen – eingefügt. Wendet ein Unternehmen IFRS 17 an, sind diese Änderungen ebenfalls anzuwenden.
Fundstelle(n):
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QAAAF-87184