IFRS 9 7.1.5
Kapitel 7: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
7.1: Zeitpunkt des Inkrafttretens
7.1.5
Durch IFRS 16, veröffentlicht im Januar 2016, wurden die Paragraphen 2.1, , B4.3.8, B5.5.34 und B5.5.46 geändert. Wendet ein Unternehmen IFRS 16 an, sind diese Änderungen ebenfalls anzuwenden.
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QAAAF-87184