Kapitel 7: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
7.1: Zeitpunkt des Inkrafttretens
7.1.12
Mit den im Mai 2024 veröffentlichten Änderungen an der Einstufung und Bewertung von Finanzinstrumenten zur Änderung von IFRS 9 und IFRS 7 wurden die Paragraphen -, B3.1.2A, B3.3.8-B3.3.10, B4.1.8A, B4.1.10A, B4.1.16A und B4.1.20A eingefügt. Des Weiteren wurden die Paragraphen B4.1.10, B4.1.13, B4.1.14, B4.1.16, B4.1.17, B4.1.20, B4.1.21 und B4.1.23 geändert. Diese Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.
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QAAAF-87184