IFRS 9 7.1.11
Kapitel 7: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
7.1: Zeitpunkt des Inkrafttretens
7.1.11
Durch IFRS 18, veröffentlicht im April 2024, wurden die Paragraphen 5.6.5, 5.6.7, , , , , , 6.7.2 und B4.1.2A geändert. Wendet ein Unternehmen IFRS 18 an, sind diese Änderungen ebenfalls anzuwenden.
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QAAAF-87184