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IFRS 9 7.1.11

Kapitel 7: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

7.1: Zeitpunkt des Inkrafttretens

7.1.11

Durch IFRS 18, veröffentlicht im April 2024, wurden die Paragraphen 5.6.5, 5.6.7, , , , , , 6.7.2 und B4.1.2A geändert. Wendet ein Unternehmen IFRS 18 an, sind diese Änderungen ebenfalls anzuwenden.

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QAAAF-87184