IFRS 9 6.6.2

Kapitel 6: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

6.6: Absicherung einer Gruppe von Geschäften

Designation einer Komponente eines Nominalbetrags

6.6.2

Eine Komponente, die ein prozentualer Anteil einer infrage kommenden Gruppe von Geschäften ist, kommt als Grundgeschäft infrage, sofern diese Designation mit der Risikomanagementzielsetzung des Unternehmens in Einklang steht.

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QAAAF-87184