Kapitel 6: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
6.5: Bilanzierung zulässiger Sicherungsbeziehungen
6.5.3
Handelt es sich bei dem Grundgeschäft um ein Eigenkapitalinstrument, bei dem das Unternehmen die Wahl getroffen hat, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts gemäß Paragraph 5.7.5 im sonstigen Ergebnis auszuweisen, muss die in Paragraph 6.5.2(a) genannte abgesicherte Risikoposition sich auf das sonstige Ergebnis auswirken können. Nur in einem solchen Fall wird die erfasste Unwirksamkeit der Absicherung im sonstigen Ergebnis ausgewiesen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
QAAAF-87184