Kapitel 6: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
6.5: Bilanzierung zulässiger Sicherungsbeziehungen
6.5.2
Es gibt drei Arten von Sicherungsbeziehungen:
Absicherung des beizulegenden Zeitwerts: eine Absicherung gegen das Risiko von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts eines bilanzierten Vermögenswerts, einer bilanzierten Verbindlichkeit, einer bilanzunwirksamen festen Verpflichtung oder einer Komponente davon, das einer bestimmten Risikokategorie zugeordnet werden kann und sich auf den Gewinn oder Verlust auswirken könnte.
Absicherung von Zahlungsströmen: eine Absicherung gegen das Risiko einer Schwankung der Zahlungsströme aus einem bilanzierten Vermögenswert, einer bilanzierten Verbindlichkeit (wie beispielsweise einem Teil oder aller künftigen Zinszahlungen einer variabel verzinslichen Schuld) oder einer hochwahrscheinlichen erwarteten Transaktion oder einer Komponente davon verbunden ist, einer bestimmten Risikokategorie zugeordnet werden kann und sich auf den Gewinn oder Verlust auswirken könnte.
Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb im Sinne von IAS 21.
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QAAAF-87184