IFRS 9 6.3.4

Kapitel 6: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

6.3: Grundgeschäfte

Zulässige Grundgeschäfte

6.3.4

Eine aggregierte Risikoposition, bei der es sich um eine Kombination aus einem Risiko, das die Anforderungen an ein Grundgeschäft gemäß Paragraph 6.3.1 erfüllen könnte, und einem Derivat handelt, kann als Grundgeschäft designiert werden (siehe Paragraphen B6.3.3–B6.3.4). Dies schließt eine erwartete Transaktion im Rahmen einer aggregierten Risikoposition (d. h. noch nicht fest zugesagten, aber voraussichtlich eintretenden künftigen Transaktionen, die zu einer Risikoposition und einem Derivat führen würden) ein, wenn diese aggregierte Risikoposition hochwahrscheinlich ist und, sobald sie eingetreten ist und daher nicht mehr erwartet wird, die Anforderungen an ein Grundgeschäft erfüllt.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
QAAAF-87184