IFRS 9 6.3.3

Kapitel 6: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

6.3: Grundgeschäfte

Zulässige Grundgeschäfte

6.3.3

Handelt es sich bei einem Grundgeschäft um eine erwartete Transaktion (oder eine Komponente derselben), muss diese Transaktion hochwahrscheinlich sein.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
QAAAF-87184