IFRS 9 6.3.3
Kapitel 6: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
6.3: Grundgeschäfte
Zulässige Grundgeschäfte
6.3.3
Handelt es sich bei einem Grundgeschäft um eine erwartete Transaktion (oder eine Komponente derselben), muss diese Transaktion hochwahrscheinlich sein.
Fundstelle(n):
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QAAAF-87184