Kapitel 6: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
6.2: Sicherungsinstrumente
Designation von Sicherungsinstrumenten
6.2.5
Ein Unternehmen kann jede Kombination der folgenden Instrumente in Verbindung miteinander berücksichtigen und gemeinsam als Sicherungsinstrument designieren (was auch für Fälle gilt, in denen das oder die Risiken bei einigen Sicherungsinstrumenten diejenigen bei anderen Sicherungsinstrumenten ausgleichen):
Derivate oder ein prozentualer Anteil derselben und
Nicht derivative Instrumente oder ein prozentualer Anteil derselben.
Fundstelle(n):
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QAAAF-87184