IFRS 9 6.2.1

Kapitel 6: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

6.2: Sicherungsinstrumente

Zulässige Instrumente

6.2.1

Ein Derivat, das erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, kann als Sicherungsinstrument designiert werden. Hiervon ausgenommen sind einige geschriebene Optionen (siehe Paragraph B6.2.4).

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QAAAF-87184