IFRS 9 6.2.1
Kapitel 6: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
6.2: Sicherungsinstrumente
Zulässige Instrumente
6.2.1
Ein Derivat, das erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, kann als Sicherungsinstrument designiert werden. Hiervon ausgenommen sind einige geschriebene Optionen (siehe Paragraph B6.2.4).
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QAAAF-87184