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IFRS 9 6.10.2

Kapitel 6: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

6.10: Verträge, die sich auf naturunabhängigen Strom beziehen

6.10.2

Hängen die Zahlungsströme des als Sicherungsinstrument designierten Vertrags, der sich auf naturabhängigen Strom bezieht, vom Eintreten einer erwarteten Transaktion ab, die gemäß Paragraph 6.10.1 als das Grundgeschäft designiert ist, wird angenommen, dass diese erwartete Transaktion hochwahrscheinlich ist, wie in Paragraph 6.3.3 verlangt.

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QAAAF-87184