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IFRS 9 6.10.1

Kapitel 6: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

6.10: Verträge, die sich auf naturunabhängigen Strom beziehen

6.10.1

Einige Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen, werden bei Absicherungen erwarteter Stromtransaktionen als Sicherungsinstrumente designiert. Zusätzlich zu den Anforderungen in Paragraph 6.3.7 darf ein Unternehmen für eine solche Sicherungsbeziehung als Grundgeschäft eine variable nominale Menge an erwarteten Stromtransaktionen designieren, die mit der variablen Menge an naturabhängigem Strom übereinstimmt, die von der Produktionsanlage, auf die sich das Sicherungsinstrument bezieht, voraussichtlich geliefert wird. Die übrigen Vorschriften dieses Kapitels über die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen gelten für eine solche Sicherungsbeziehung weiterhin.

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QAAAF-87184