IFRS 9 5.7.1A
Kapitel 5: Bewertung
5.7: Gewinne und Verluste
5.7.1A
Dividenden werden nur dann erfolgswirksam erfasst, wenn
(a)
ein Rechtsanspruch des Unternehmens auf Zahlung der Dividende besteht,
(b)
dem Unternehmen der mit der Dividende verbundene wirtschaftliche Nutzen wahrscheinlich zufließen wird, und
(c)
die Höhe der Dividende verlässlich bewertet werden kann.
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QAAAF-87184