IFRS 9 5.5.8
Kapitel 5: Bewertung
5.5: Wertminderung
Erfassung erwarteter Kreditverluste
Allgemeine Vorgehensweise
5.5.8
Ein Unternehmen hat die erwarteten Kreditverluste (oder die erwartete Wertaufholung), die zur Anpassung der Wertberichtigung zum Abschlussstichtag an den gemäß diesem Standard zu erfassenden Betrag erforderlich sind (ist), als Wertminderungsaufwand oder -ertrag erfolgswirksam zu erfassen.
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QAAAF-87184