IFRS 9 5.5.7

Kapitel 5: Bewertung

5.5: Wertminderung

Erfassung erwarteter Kreditverluste

Allgemeine Vorgehensweise

5.5.7

Wenn ein Unternehmen die Wertberichtigung für ein Finanzinstrument in der vorangegangenen Berichtsperiode mit den über die Laufzeit erwarteten Kreditverlusten bemessen hat, jedoch zum aktuellen Abschlussstichtag feststellt, dass Paragraph 5.5.3 nicht mehr zutrifft, so hat es die Wertberichtigung zu diesem Abschlussstichtag in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts zu bemessen.

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QAAAF-87184