IFRS 9 5.5.6
Kapitel 5: Bewertung
5.5: Wertminderung
Erfassung erwarteter Kreditverluste
Allgemeine Vorgehensweise
5.5.6
Zwecks Anwendung der Wertminderungsvorschriften gilt bei Kreditzusagen und finanziellen Garantien der Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Partei der unwiderruflichen Zusage wird, als Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes.
Fundstelle(n):
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QAAAF-87184