IFRS 9 3.2.21
Kapitel 3: Ansatz und Ausbuchung
3.2: Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte
Anhaltendes Engagement bei übertragenen Vermögenswerten
3.2.21
Wird der übertragene Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, kann die nach diesem Standard bestehende Option, eine finanzielle Verbindlichkeit als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet zu designieren, für die zugehörige Verbindlichkeit nicht in Anspruch genommen werden.
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QAAAF-87184