Suchen
IFRS 9 3.2.19

Kapitel 3: Ansatz und Ausbuchung

3.2: Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte

Anhaltendes Engagement bei übertragenen Vermögenswerten

3.2.19

Bei der Folgebewertung werden Veränderungen beim beizulegenden Zeitwert des übertragenen Vermögenswerts und der zugehörigen Verbindlichkeit gemäß Paragraph 5.7.1 übereinstimmend erfasst und nicht miteinander saldiert.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
QAAAF-87184

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden