IFRS 9 3.2.12
Kapitel 3: Ansatz und Ausbuchung
3.2: Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte
Übertragungen, die die Bedingungen für eine Ausbuchung erfüllen
3.2.12
Bei der vollständigen Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswerts ist die Differenz zwischen
(a)
dem (zum Zeitpunkt der Ausbuchung bestimmten) Buchwert und
(b)
dem vereinnahmten Entgelt (einschließlich jedes neu erhaltenen Vermögenswerts abzüglich jeder neu übernommenen Verbindlichkeit)
erfolgswirksam zu erfassen.
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QAAAF-87184