IFRS 9 3.1.2
Kapitel 3: Ansatz und Ausbuchung
3.1: Erstmaliger Ansatz
Marktüblicher Kauf oder Verkauf finanzieller Vermögenswerte
3.1.2
Ein marktüblicher Kauf oder Verkauf finanzieller Vermögenswerte ist entweder zum Handels- oder zum Erfüllungstag anzusetzen bzw. auszubuchen (siehe Paragraphen B3.1.3–B3.1.6).
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QAAAF-87184