IFRS 9 2.2
Kapitel 2: Anwendungsbereich
2.2
Die im vorliegenden Standard enthaltenen Wertminderungsvorschriften sind auf jene Rechte anzuwenden, die nach IFRS 15 zwecks Erfassung von Wertminderungsaufwendungen und -erträgen gemäß dem vorliegenden Standard bilanziert werden.
Fundstelle(n):
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QAAAF-87184