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Lohn und Gehalt direkt digital Nr. 8 vom Seite 6

Sozialversicherungswerte 2017

Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenzen)


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2017
2016
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze
57.600,00 €
56.250,00 €
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
52.200,00 €
50.850,00 €

Beitragssätze


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2017
2016
Gesetzliche KV
- allgemein
14,6 %
14,6 %
- ermäßigt
14,0 %
14,0 %
Arbeitgeberanteil/Arbeitnehmeranteil
- allgemein
7,3 %/7,3 %
zzgl. Zusatzbeitrag
7,3 %/7,3 %
zzgl. Zusatzbeitrag
- ermäßigt
7,0 %/7,0 %
zzgl. Zusatzbeitrag
7,0 %/7,0 %
zzgl. Zusatzbeitrag
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz
1,1 %
1,1 %
PV
2,55 %
2,35 %
Beitragszuschlag für Kinderlose
0,25 %
0,25 %
Arbeitgeberanteil alle Bundesländer ohne Sachsen
1,275 %
1,175 %
Arbeitgeberanteil Sachsen
0,775 %
0,675 %
Arbeitnehmeranteil alle Bundesländer ohne Sachsen
- mit Zuschlag
1,525 %
1,425 %
- ohne Zuschlag
1,275 %
1,175 %
Arbeitnehmeranteil Sachsen
- mit Zuschlag
2,025 %
1,925 %
- ohne Zuschlag
1,775 %
1,675 %
RV/Knappschaftliche RV
18,7 %/24,8 %
18,7 %/24,8 %
Arbeitslosenversicherung
3,0 %
3,0 %
Insolvenzgeldumlage
0,09 %
0,12 %

Höchstbeitragszuschuss


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2017
2016
KV mit/ohne Anspruch auf Krankengeld
317,55 €/304,50 €
309,34 €/296,63 €
PV alle Bundesländer ohne Sachsen
55,46 €
49,79 €
PV Sachsen
33,71 €
28,60 €

Beitragsbemessungsgrenzen


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Zeitraum
2017
2016
KV und PV
Jahr
Monat
52.200,...

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