1) Eine inkongruente Gewinnausschüttung ist auch im Falle einer anschließenden inkongruenten Wiedereinlage steuerlich anzuerkennen,
wenn der Gewinnausschüttungsbeschluss zivilrechtlich wirksam zustande gekommen ist.
2) Alleine die Anfechtbarkeit des Gewinnverteilungsbeschlusses beseitigt die steuerliche Anerkennung nicht.
3) Alleine die einem inkongruenten Gewinnverteilungsbeschluss nachfolgende inkongruente Wiedereinlage des zuvor ausgeschütteten
Betrages führt nicht zur Annahme einer missbräuchlichen Gestaltung im Sinne des § 42 AO.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 3/2017 S. 107 DB 2016 S. 11 Nr. 44 DStZ 2017 S. 8 Nr. 1 EFG 2016 S. 1875 Nr. 22 GmbH-StB 2017 S. 124 Nr. 4 KÖSDI 2016 S. 20073 Nr. 12 EAAAF-87123
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.