Aufteilung des erbschaftsteuerrechtlichen Freibetrags für Betriebsvermögen bei Zusammenfallen von Erb- und Nacherbfall
Leitsatz
1. Treffen Erbfall und Nacherbfall in der Weise zusammen, dass ein Erwerber Alleinerbe des Vorerben und zugleich mehrere Erwerber
Nacherben werden, wird für sämtliches Betriebsvermögen im Nachlass des Vorerben – ungeachtet des Umstands, ob es von der Vorerbschaft
betroffen ist oder nicht – der Betriebsvermögensfreibetrag nur einmal gewährt.
2. Die Aufteilung des Freibetrags für erworbenes Betriebsvermögen zwischen dem Alleinerben des Vorerben und den übrigen Nacherben
erfolgt nicht nach Köpfen, sondern entsprechend dem Wertverhältnis der jeweils erworbenen Gesellschaftsanteile zu dem gesamten
Betriebsvermögen.
Fundstelle(n): EFG 2016 S. 1962 Nr. 23 ErbStB 2017 S. 4 Nr. 1 KAAAF-87108
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.