Anwendung des § 166 AO bei widerspruchsloser Feststellung im Insolvenzverfahren
Leitsatz
Wurden die vom FA im Insolvenzverfahren über das Vermögen einer GmbH zur Tabelle angemeldeten Steuerforderungen widerspruchslos
festgestellt, kann sich der Geschäftsführer im Rahmen des Haftungsverfahrens nicht darauf berufen, dass die Steuerschulden
nicht in der vom FA geltend gemachten Höhe bestehen. Er ist insoweit an die in der Insolvenztabelle widerspruchlos festgestellten
Forderungen des FA nach § 166 AO gebunden.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2016 S. 1931 Nr. 23 IAAAF-87100
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