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FG München Urteil v. - 14 K 2710/13 EFG 2016 S. 1931 Nr. 23

Gesetze: AO § 166, AO § 191 Abs. 1, AO § 69, InsO § 178 Abs. 3, InsO § 201 Abs. 2 S. 1

Geschäftsführerhaftung

Anwendung des § 166 AO bei widerspruchsloser Feststellung im Insolvenzverfahren

Leitsatz

Wurden die vom FA im Insolvenzverfahren über das Vermögen einer GmbH zur Tabelle angemeldeten Steuerforderungen widerspruchslos festgestellt, kann sich der Geschäftsführer im Rahmen des Haftungsverfahrens nicht darauf berufen, dass die Steuerschulden nicht in der vom FA geltend gemachten Höhe bestehen. Er ist insoweit an die in der Insolvenztabelle widerspruchlos festgestellten Forderungen des FA nach § 166 AO gebunden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2016 S. 1931 Nr. 23
IAAAF-87100

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