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Umsatzsteuer | Geschäftsveräußerung bei Verkauf einer Immobilie
Führt der Käufer einer umsatzsteuerpflichtig vermieteten Immobilie die Vermietung teilweise fort, ist insoweit eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Sinne von § 1 Abs. 1a UStG zu bejahen. Es kommt nicht darauf an, dass der vermietete Gebäudeteil zivilrechtlich [i]Zivilrechtliche Selbständigkeit des Gebäudeteils unbeachtlich selbständig ist oder ertragsteuerlich als Wirtschaftsgut zu qualifizieren ist. Unschädlich ist insoweit auch, dass der andere Teil des Gebäudes vom Käufer nicht mehr vermietet wird.
Folge: Soweit [i]Bei Geschäftsveräußerung keine Vorsteuerberichtigung eine Geschäftsveräußerung vorliegt, entsteht keine USt, und der Verkäufer braucht keine Vorsteuer zu berichtigen. Vielmehr führt der Käufer den Berichtigungszeitraum nach § 15a Abs. 10 UStG fort.
Anders [i]Keine Geschäftsveräußerung bei nicht fortgeführter Vermietungist dies hinsichtlich des Gebäudeteils, dessen Vermietung vom Käufer nicht mehr fortgeführt wird. Insoweit liegt keine Geschäftsveräuße...