Rechtliche Rahmenbedingungen der Unternehmensführung
1. Aufl. 2016
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5. Kartellrecht
Das Kartellrecht (Gesetz gegen die Wettbewerbsbeschränkung – GWB) gehört im IHK-Rahmenlehrplan zum Teilbereich „Nationale Ansätze des Wettbewerbsrechts“. Im Vergleich zum Wettbewerbsrecht nach dem UWG (Unlauterkeitsrecht) spielt das Kartellrecht in den Prüfungen eine geringere Rolle.
A. Prüfungsinhalte
Beim Kartellrecht werden Kenntnisse über das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen (Kartelle) und die Ausnahmen von diesem Verbot (Freistellungen) verlangt. Darüber hinaus sollen die Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen, die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen, die Befugnisse der Kartellbehörden und die Rechtsansprüche bei Verstößen gekannt werden.
B. Prüfungshinweise
Das GWB gehört auch zu den Gesetzen, die gut strukturiert sind und sehr klar darlegen, wann wettbewerbsbeschränkende Tatbestände vorliegen (z. B. § 1 GWB „Kartell“ oder § 18 GWB „Marktbeherrschung“). Einige Gesetzestexte zum GWB enthalten einen Einführungstext, aus dem man im Zweifel „Erkenntnisse“ ziehen kann (z. B. über den Zweck der Zusammenschlusskontrolle).
Den Aufgaben zum Kartellrecht liegen oft reale Fälle aus der Wirtschaft zugrunde. Diese muss man allerdings nicht kennen, insbesondere weil ...