Rechtliche Rahmenbedingungen der Unternehmensführung
1. Aufl. 2016
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3. Produkthaftungsrecht
Das Produkthaftungsrecht gehört ebenfalls zum Bereich „Haftungstatbestände für Unternehmen und die Unternehmensleitung“ im Rahmenlehrplan der IHK.
Zusammen mit der Haftung aus unerlaubter Handlung (z. B. Produzentenhaftung nach § 823 BGB) ist die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ein Teil der gesetzlichen Haftungstatbestände.
A. Prüfungsinhalte
Beim Produkthaftungsrecht werden Kenntnisse über die Gefährdungshaftung nach dem speziellen Produkthaftungsgesetz verlangt. Die Prüfungskandidaten sollen darstellen, unter welchen Voraussetzungen ein Hersteller für Schäden an Personen und anderen Sachen haftet, die durch Fehler seiner Produkte verursacht wurden. Darüber hinaus sollen Gründe für einen Haftungsausschluss und der Umfang des Schadensersatzes gekannt werden.
B. Prüfungshinweise
Obwohl es sich im Produkthaftungsrecht um ein sehr begrenztes Thema handelt, spielt es in den Prüfungen regelmäßig eine Rolle. Dabei enthalten die Aufgaben häufig weitere Themen, die gut zu solchen Schadensersatzfällen passen (z. B. Sachmangelhaftung, AGB-Recht oder Haftung der Gesellschaften).
Für einen Prüfungskandidaten sollten Aufgaben aus dem Produkthaftungsgesetz grundsätzlich keine schwierige Herausforderung darstellen. Im Gegenteil: Bei diesen Rec...