Rechtliche Rahmenbedingungen der Unternehmensführung
1. Aufl. 2016
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1. Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht gehört zwar im Rahmenlehrplan der IHK zum großen Bereich „Haftungstatbestände für Unternehmen und die Unternehmensleitung“. Es ist aber grundsätzlich ein eigenständiges und umfangreiches Rechtsthema.
Im Mittelpunkt stehen dabei die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die anderen Gesellschaften (UG, AG, GmbH & Co. KG, Partnerschaftsgesellschaft, stille Gesellschaft, KGaA) spielen nur eine untergeordnete Rolle.
A. Prüfungsinhalte
Beim Gesellschaftsrecht geht es um die Geschäftsführung und die Vertretung (Willensbildung) in Personen- und Kapitalgesellschaften. Außerdem werden Kenntnisse zu den Haftungstatbeständen der Gesellschaft und der Gesellschafter verlangt. Darüber hinaus soll das Wesen einer Gesellschaft (Gründung, Rechtsfähigkeit, Geschäftsbezeichnung) bekannt sein.
B. Prüfungshinweise
In den Prüfungen wird das Gesellschaftsrecht in der Regel in einer komplexen Aufgabe behandelt. Dabei werden die gesellschaftsrechtlichen Themen oft mit Rechtsfragen aus anderen Teilbereichen des Rahmenlehrplans verknüpft (z. B. AGB-Recht oder dem Recht der...