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Track 16 | Ausländische Kapitaleinkünfte: Steuerpflichtige müssen keinen Negativbeweis führen
Die Serie an Urteilen zu Schätzungen von Kapitaleinkünften ist nunmehr um eine fiskalkritische Entscheidung reicher. Das FG Berlin-Brandenburg hat die angefochtenen Schätzungsbescheide aufgehoben, weil dem Finanzamt keinerlei Unterlagen vorlagen, die die vermuteten Einkünfte des Klägers plausibel begründen konnten. Das Urteil hat Bedeutung für Schätzungsfälle über den Einzelfall hinaus. Steuerpflichtige müssen demnach keinen Negativbeweis führen.
Um ein spannendes Thema geht es bei dem nächsten Urteil: die Schätzungsbefugnis des Finanzamts bei ausländischen Kapitaleinkünften.
Die Serie an Urteilen zu Schätzungen von Kapitaleinkünften ist nunmehr um eine fiskalkritische Entscheidung reicher. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat mit einem rechtskräftigen Urteil die angefochtenen Schätzungsbescheide aufgehoben, weil dem Finanzamt keinerlei Unterlagen vorlagen, die die vermuteten Einkünfte des Klägers plausibel begründen konnten.
Vollkommen zu Recht heißt es in einer Kommentierung von Dirk Beyer für das NWB-Heft: Dieses Urteil hat Bedeutung für Schätzungsfälle über den Einzelfall hinaus.
Das Finanzamt behauptete, dass der Kläger seit 1988 ein Depot bei der Liechtensteinischen Landesb...