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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 27 | Studienkosten: Kein Werbungskostenabzug bei einem Stipendium

Studienkosten können nach dem Urteil des FG Köln nicht als (vorweggenommene) Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden, wenn die Kosten im Rahmen eines Stipendiums steuerfrei erstattet wurden. Die Richter ließen aber die Revision zu, die auch eingelegt wurde. Die steuerliche Behandlung erhaltener Zahlungen aus Stipendien, die nicht einer konkreten Erwerbstätigkeit zugeordnet werden können, sei bislang höchstrichterlich nicht geklärt. Das letzte Wort hat damit der BFH.

Studienkosten können nach einem erstinstanzlichen Urteil des Finanzgerichts Köln nicht als vorweggenommene Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden, wenn die Kosten im Rahmen eines Stipendiums steuerfrei erstattet werden. Das letzte Wort hat der Bundesfinanzhof im Revisionsverfahren.

Geklagt hatte ein Rechtsanwalt, der für sein Aufbaustudium zum Master of Laws in den USA ein Stipendium des Deutschen Akademischen Auslandsdienstes erhalten hatte. Von den Kosten für das Auslandsstudium in Höhe von insgesamt circa 30.000 € wurden ihm vom DAAD 22.000 € erstattet. Der Anwalt machte in seiner Steuererklärung gleichwohl seine gesamten Aufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten geltend. Er begründe...