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Einkommensteuer | Einkünfteerzielungsabsicht bei mehrjährigem Leerstand einer Eigentumswohnung
Die Einkünfteerzielungsabsicht des Erwerbers einer Eigentumswohnung ist nach dem nicht zu verneinen, wenn das Objekt wegen Unbewohnbarkeit leer steht und eine Sanierung wegen ungeklärter Eigentumsfragen erst nach acht Jahren beginnt, der Steuerpflichtige aber das ihm Mögliche getan hat, um die Eigentumsfrage zu klären und die Wohnung nach der Sanierung zu vermieten.