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NWB Nr. 48 vom Seite 3585

Wohn-Riester: Darlehenstilgung mit Riesterguthaben

[i]BZSt, Online-Information vom 9. 11. 2016Anträge zur Entnahme von Riesterguthaben zur Entschuldung für eine selbstgenutzte Wohnung sind zu stellen bei:

Deutsche Rentenversicherung Bund
Zentrale Zulagenstelle Bund
10868 Berlin

nicht beim Bundeszentralamt für Steuern.