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LSG Hessen Urteil v. - L 8 KR 208/14

Gesetze: SGB VI § 2 S. 1 Nr. 9

Leitsatz

Leitsatz:

Die Befugnis zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen wird durch § 4 Nr. 11 StBerG ausdrücklich dem Lohnsteuerhilfeverein als solchem zugewiesen, nicht hingegen dem Beratungsstellenleiter persönlich. Ein eigenständiges Rechtsverhältnis zwischen der Klägerin und dem einzelnen, von ihr beratenen Mitglied im Sinne eines Auftragsverhältnisses gemäß § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI ist sowohl durch die gesetzlichen Regelungen des StBerG als auch nach den Bestimmungen des zwischen der Klägerin und dem Verein bestehenden Beratungsstellenleitervertrags ausgeschlossen.

Fundstelle(n):
BAAAF-86823

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