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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 5 K 15/13 U

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 3 Abs. 9, UStG § 3 Abs. 11, UStG § 3a Abs. 4 Nr. 11

Steuerbarkeit des Vertriebs von SIM-Starterpaketen – Weiterveräußerung von Telekommunikationsdienstleistungen in eigenem Namen und für eigene Rechnung – Abgrenzung zur Abgabe bloßer Guthabenkarten

Leitsatz

Die von einem Vertriebsunternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vorgenommene Abgabe von SIM-Starterpaketen eines Telekommunikationsanbieters ist – anders als die Abgabe bloßer Guthabenkarten - nicht lediglich als Vermittlung einer Leistung des Telekommunikationsanbieters an den Erwerber des Starterpakets, sondern als Weiterveräußerung von Telekommunikationsdienstleistungen und daher auf jeder Stufe als umsatzsteuerbare und -steuerpflichtige Leistung zu beurteilen (vgl. , BStBl II 2012, 755, und BStBl I 2001, 1010)

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UStB 2017 S. 9 Nr. 1
JAAAF-86628

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