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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 4 K 122/15 EFG 2016 S. 1885 Nr. 22

Gesetze: BewG § 51a, EStG § 13 Abs. 1 Satz 5

Gewerbesteuermessbescheid: Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte – Voraussetzungen für landwirtschaftliche Viehhaltungskooperation i. S. von § 13 Abs. 1 Nr. 1 Satz 5 EStG.

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Satz 5 EStG.

  2. Die Viehbestandsgrenze gemäß § 51a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b BewG ist unter Einbeziehung der gesamten von den Gesellschaftern oder Mitgliedern regelmäßig landwirtschaftlich genutzten Flächen zu bestimmen.

  3. Die besonderen, laufend zu führenden Verzeichnisse nach § 51a Abs. 1 Satz 2 BewG müssen nicht insgesamt zeitnah erstellt werden. Das Merkmal „laufend” besagt nur, dass die infrage kommenden Vorgänge in ihrer zeitlichen Reihenfolge aufzuzeichnen sind.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2016 S. 1885 Nr. 22
KÖSDI 2017 S. 20121 Nr. 1
FAAAF-86625

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