Zweifel an der Vereinbarkeit von § 50d Abs. 3 EStG (2007) mit Europarecht
Leitsatz
Es ist zweifelhaft, ob die in § 50d Abs. 3 EStG 2007 zur Verhinderung von Missbrauch aufgestellten Kriterien, die zu einer
Versagung der Erstattung bzw. Freistellung von Kapitalertragsteuer führen, mit der Niederlassungsfreiheit als primärem Gemeinschaftsrecht
und der Mutter-Tochter-Richtlinie als sekundärem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2016 S. 2518 Nr. 42 DB 2016 S. 12 Nr. 48 DB 2016 S. 13 Nr. 42 EFG 2016 S. 1801 Nr. 21 ErbStB 2017 S. 7 Nr. 1 IStR 2016 S. 905 Nr. 21 KÖSDI 2016 S. 20026 Nr. 11 NWB-Eilnachricht Nr. 43/2016 S. 3219 LAAAF-86623
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